Einstufung unter Bedachtnahme der beiden vorangegangenen Geschäftsjahre

„Einordnung“ gem. § 277 Abs.4 UGB unter „Bedachtnahme auf § 221 Abs. 4 UGB“ – hier ist jene Größenklasse anzugeben, für die der aktuell eingereichte Jahresabschluss erstellt wurde.

Sie können dieses Formular nur dann verwenden, wenn das Unternehmen nicht zweimalig in Folge zwei der drei Kriterien für eine kleine Kapitalgesellschaft ("K"; 5 Mio. Euro Bilanzsumme, 10 Mio. Euro Umsatzerlöse, 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt) oder für eine Kleinstkapitalgesellschaft („W“; 350.000 Euro Bilanzsumme, 700.000 Euro Umsatzerlöse, 10 AN) überschritten hat.