Berichtigung des Beschäftigungsortes

Mit dieser Meldung führen sie die Berichtigung unrichtiger Angaben eines gemeldeten Beschäftigungsortes durch. Diese Berichtigung hat zu erfolgen, wenn sie Schreibfehler der Postleitzahl oder Anschrift korrigieren möchten.

Handelt es sich um einen a) neuen/anderen oder b) zusätzlichen Einsatzort, so ist eine neue Meldung zu erstatten.

 

Diese Meldung kann nur für die Berichtigung eines Beschäftigungsortes herangezogen werden. Wurden in der Meldung mehr als ein Beschäftigungsort angeführt, so wenden Sie sich bitte per Mail an die Zentrale Koordinationsstelle.

 

WICHTIG ! Diese Änderungsmeldung ist verpflichtend mit der Erstmeldung an dem Ort/bei der Person bereitzuhalten, welcher in der Erstmeldung unter Pkt. 7 angegeben ist !