Sie wollen Arbeitnehmer zu einer bereits gemeldeten Entsendemeldung nachmelden ! Dies ist nur in dem angeführten Zeitraum der Erstmeldung möglich.
Erfassen sie alle Arbeitnehmer in EINER Meldung; keine Einzelnachmeldungen je Arbeitnehmer !
WICHTIG ! Diese Änderungsmeldung ist verpflichtend mit der Erstmeldung an dem Ort/bei der Person bereitzuhalten, welcher in der Erstmeldung unter Pkt. 7 angegeben ist !
Nachmeldungen sind nur möglich im Entsendezeitraum insgesamt, welcher in der Erstmeldung unter Punkt 5. angegeben ist !
Sofern dieser bereits abgelaufen ist, ist eine Meldung einer Verlängerung zu erstatten; diese kann nur im unmittelbaren, zeitnahen Anschluss der Erstmeldung erfolgen;
Ist Beides nicht zutreffend, erstatten sie eine Neumeldung.
Hinweis: die Nachmeldung bezieht sich auf alle Daten (Auftraggeber, Beschäftigungsort) welche in der Erstmeldung angeführt sind.
Sofern sich der Auftraggeber oder Beschäftigungsort verändert, ist eine Neumeldung zu erstatten !