Nachmeldung

Sie wollen Arbeitnehmer zu einer bereits gemeldeten Entsendemeldung nachmelden ! Dies ist nur in dem angeführten Zeitraum der Erstmeldung möglich.

Erfassen sie alle Arbeitnehmer in EINER Meldung; keine Einzelnachmeldungen je Arbeitnehmer !

 

WICHTIG ! Diese Änderungsmeldung ist verpflichtend mit der Erstmeldung an dem Ort/bei der Person bereitzuhalten, welcher in der Erstmeldung unter Pkt. 7 angegeben ist !

 

Nachmeldungen sind nur möglich im Entsendezeitraum insgesamt, welcher in der Erstmeldung unter Punkt 5. angegeben ist !

Sofern dieser bereits abgelaufen ist, ist eine Meldung einer Verlängerung zu erstatten; diese kann nur im unmittelbaren, zeitnahen Anschluss der Erstmeldung erfolgen;

Ist Beides nicht zutreffend, erstatten sie eine Neumeldung.

 

Hinweis: die Nachmeldung bezieht sich auf alle Daten (Auftraggeber, Beschäftigungsort) welche in der Erstmeldung angeführt sind.

Sofern sich der Auftraggeber oder Beschäftigungsort verändert, ist eine Neumeldung zu erstatten !