Mit dieser Meldung werden weitere Fahrzeuge mit zugehörigen Kennzeichen gemeldet;
Jene in der Erstmeldung und erfolgten Nachmeldung gemeldeten Arbeitnehmer sind berechtigt dieses Fahrzeug/diese Fahrzeuge zu lenken.
Hinweis: Nachmeldungen sind der Erstmeldung anzuschließen und vom Lenker ab Eintritt in das Bundesgebiet im Fahrzeug mitzuführen;