Behördliche(s) Kennzeichen der von unter Ziffer 5 entsandten Arbeitnehmer(n) gelenkten Kraftfahrzeug(e)

Hinweis: wird im Gültigkeitszeitraum der Entsendemeldung ein weiteres – bisher nicht gemeldetes Fahrzeug - eingesetzt, so ist dieses Fahrzeug mit einer Änderungsmeldung „Nachmeldung von Fahrzeugen“ zu melden.