Berichtigung von Daten gemeldeter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer

Mit dieser Meldung führen sie eine Berichtigung von Daten eines Arbeitnehmers durch. Es sind die neuen, korrekten Daten hier einzutragen.

WICHTIG ! Diese Änderungsmeldung ist verpflichtend mit der Erstmeldung vom Beschäftiger am Arbeits(Einsatzort) oder an dem Ort/bei der Person bereitzuhalten, welcher in der Erstmeldung unter Pkt. 4 angegeben ist!

Vorsicht: mit dieser Meldung ist NICHT der Zeitraum des Arbeitnehmers zu verlängern oder vorzeitig zu beenden!!

 

Berichtigungen können durchgeführt werden bei:

 

Hinweis zu Berichtigung Beginn der Beschäftigung aufgrund späteren Beginn:

Wurde ein Arbeitnehmer mit Beschäftigungsbeginn z.B. 01.01. gemeldet und beginnt dieser tatsächlich erst mit z.B. 05.01. – so führen Sie diese Berichtigung und das neue Beginndatum im Punkt 5.2. Anmerkung aus. Das in der Meldung angegebene voraussichtliche Ende wird dadurch nicht verändert!

Verschiebt sich der gemeldete Beschäftigungszeitraum zur Gänze, so ist eine Stornierung vorzunehmen.