Nachmeldung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer

Sie wollen Arbeitnehmer zu einer bereits gemeldeten Überlassung nachmelden!

Erfassen sie alle Arbeitnehmer in EINER Meldung; keine Einzelnachmeldungen je Arbeitnehmer!

 

WICHTIG ! Diese Änderungsmeldung ist verpflichtend mit der Erstmeldung vom Beschäftiger am Arbeits(Einsatzort) oder an dem Ort/bei der Person bereitzuhalten, welcher in der Erstmeldung unter Pkt. 4 angegeben ist!

 

Hinweis: Sofern sich der inländische Beschäftiger (Auftraggeber) oder Beschäftigungsort verändert, ist eine Neumeldung zu erstatten!