Storno von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer

Mit dieser Meldung wird ein Arbeitnehmer storniert;

Sind mehrere Arbeitnehmer zu stornieren, so sind alle Arbeitnehmer in EINER Meldung zu erfassen! keine Einzelmeldungen je Arbeitnehmer;

 

WICHTIG ! Diese Änderungsmeldung ist verpflichtend mit der Erstmeldung vom Beschäftiger am Arbeits(Einsatzort) oder an dem Ort/bei der Person bereitzuhalten, welcher in der Erstmeldung unter Pkt. 4 angegeben ist!

 

Vorsicht: es ist zu unterscheiden, ob ein Arbeitnehmer vorzeitig beendet oder die Überlassung nicht antritt! Ein Storno hat nur zu erfolgen, sofern die Überlassung NICHT angetreten wurde.

 

Geben sie unter Punkt 5.20 Anmerkungen den Grund der Stornierung an

z.B. aufgrund Erkrankung; Kündigung, der Arbeitnehmer wird nicht eingesetzt etc.