Verlängerung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer

Sie erstellen eine Verlängerung, d.h. sie möchten die Überlassung eines bereits überlassenen Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin oder arbeitnehmerähnlichen Person verlängern. Die Meldung einer Verlängerung muss im unmittelbaren Anschluss, und vor dem in der Erstmeldung angeführten "voraussichtlichen Ende", eingebracht werden und bezieht sich ausschließlich auf die Angaben der Erstmeldung. Die Verlängerung ist rechtzeitig einzubringen.

 

WICHTIG ! Diese Änderungsmeldung ist verpflichtend mit der Erstmeldung vom Beschäftiger am Arbeits(Einsatzort) oder an dem Ort/bei der Person bereitzuhalten, welcher in der Erstmeldung unter Pkt. 4 angegeben ist!

 

Erfassen sie alle Arbeitnehmer in EINER Meldung, KEINE Einzelmeldungen je Arbeitnehmer. Anzugeben ist der Zeitraum über die Verlängerung!

Sofern sich der inländische Beschäftiger (Auftraggeber) und/oder Beschäftigungsort verändert ist eine Neumeldung zu erstatten!