Mit dieser Meldung wird ein gemeldeter Arbeitnehmer vorzeitig (früher als in der Erstmeldung angegeben) abgemeldet.
Sofern mehrere Arbeitnehmer vorzeitig enden, sind diese in EINER Meldung zu erstatten; keine Einzelmeldungen je Arbeitnehmer!
WICHTIG ! Diese Änderungsmeldung ist verpflichtend mit der Erstmeldung vom Beschäftiger am Arbeits(Einsatzort) oder an dem Ort/bei der Person bereitzuhalten, welcher in der Erstmeldung unter Pkt. 4 angegeben ist !
Vorsicht: mit dieser Meldung endet die Überlassung des jeweiligen Arbeitnehmers
Beispiel: der Arbeitnehmer wurde für den Zeitraum 1.1. bis 31.1. überlassen; tatsächliches Ende ist jedoch der 15.1. - in dieser Meldung ist in Pkt. 5.13 das tatsächliche Enddatum anzuführen.