Meldeunterlagen/Lohnunterlagen

Meldeunterlagen gemäß § 21 Abs. 1 LSD-BG sind:

 


 

Bereithaltung von Lohnunterlagen gemäß § 22 Abs. 1 LSD-BG

Lohnunterlagen sind:

 

Alle Lohnunterlagen sind in deutscher Sprache bereitzuhalten, ausgenommen der Arbeitsvertrag ist entweder in deutscher oder in englischer Sprache vorzuweisen.

Die Lohnunterlagen sind vom Überlasser/Arbeitgeber dem österreichischen Beschäftiger zur Verfügung zu stellen!