Die zur Vertretung nach außen berufene Person der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers

Es ist die Person anzugeben, welche die strafrechtliche Verantwortung für das Unternehmen trägt.

Anmerkung: Diese Verantwortung zur Einhaltung dieses Gesetzes KANN mit einer schriftlichen Bestellung zum verantwortlich Beauftragten gemäß § 24 Abs. 1 Z 1 LSD-BG einer adäquaten Person übertragen und somit bestellt werden. Diese Bestellung ist mit dem Formular ZKO1-A und der unterfertigten Zustimmungserklärung ZKO1-Z, elektronisch zu übermitteln. Die Bestellung erlangt erst nach Einlangen in der Zentralen Koordinationsstelle Gültigkeit (siehe dazu Erläuterungen Verantwortlich Beauftragter ZKO2)