Vorjahreswerte in Tausend

Bei „Ja“ können Sie die Vorjahrswerte auf Tausend EUR (kaufmännisch) gerundet eingeben (§ 277 Abs 3 UGB).

Bei „Ja“ können die Beträge des eingereichten Geschäftsjahres 12 Stellen + 2 Nachkommastellen umfassen, bei „Nein“ nur 9 + 2 Stellen.