Gebührenbefreiung gem. TP 10 Anm. 15a wird beantragt

Wenn die in der Folge bekannt zu gebende Höhe des Umsatzes im Geschäftsjahr EUR 70.000,- nicht überschreitet und der Jahresabschluss innerhalb von 6 Monaten nach dem Abschlussstichtag (mit Hilfe dieses Formulars über FinanzOnline) eingereicht wird, kann die Befreiung von der Eintragungsgebühr beantragt werden.