Erläuterungen zum zuständigen Gericht

Geben Sie hier das zuständige Bezirksgericht oder Landesgericht an. Grundsätzlich ist das Gericht zuständig, in dessen Sprengel die beklagte Partei ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Wohnsitz ist grundsätzlich jener Ort, an dem die beklagte Partei ihren Lebensmittelpunkt hat, also im Regelfall dort, wo sie wohnhaft ist.

Der gewöhnliche Aufenthalt der beklagten Partei ist jener Ort, an dem sich diese regelmäßig und über eine gewisse Zeitspanne hindurch aufhält, allerdings ohne die Absicht zu haben, dort auf Dauer zu bleiben (z.B. Ort der Beschäftigung).

Eine falsch eingebrachte Klage verursacht unnötige Kosten. Bei Unklarheiten oder im Zweifel fragen Sie bei Gericht an oder besuchen einen Amtstag. Sie finden Telefonnummern und Amtstagszeiten zu allen Gerichten in der Behördenliste der Website Justiz (http://www.justiz.gv.at/service/content.php?nav=72).