ERWEITERTES EXEKUTIONSPAKET NACH ยง 20 EO

Das ERWEITERTE EXEKUTIONSPAKET nach § 20 EO umfasst alle Arten der Exekution auf das bewegliche Vermögen und die Aufnahme eines Vermögensverzeichnisses. Eine Auskunft vom Dachverband der Sozialversicherungsträger wird nur eingeholt, wenn im

Exekutionsantrag das Geburtsdatum des Verpflichteten angegeben wird und die verpflichtete Partei eine natürliche Person ist.

Für die Durchführung des erweiterten Exekutionspakets ist zwingend ein Verwalter zu bestellen. Für dessen Entlohnung hat der betreibenden Gläubiger einen Kostenvorschuss zu erlegen.

Übersteigt die hereinzubringende Forderung an Kapital nicht 10.000 Euro, kann das erweiterte Paket nur beantragt werden, wenn die Exekution auf bewegliche Sachen im Rahmen eines Exekutionspakets nach § 19 EO ergebnislos geblieben ist.

HINWEIS zu den EXEKUTIONSPAKETEN: Für den Verzicht auf die Pfändung bestimmter Vermögensobjekte oder Forderungen steht das Feld „Weiteres Vorbringen“ (Seite 7 im Formular)  zur Verfügung.