ZWANGSWEISE PFANDRECHTSBEGRÜNDUNG

Damit wird die Exekution mittels zwangsweiser Pfandrechtsbegründung durch bücherliche Einverleibung des (Simultan-)Pfandrechts auf - der (die) der verpflichteten Partei gehörenden, später im Formular (Seite 7) näher zu bezeichnenden - Liegenschaft(en) beantragt.