Damit wird die Exekution mittels Pfändung und Verkauf der beweglichen körperlichen Sachen aller Art, die sich im Gewahrsam der verpflichteten Partei befinden, und Pfändung und Überweisung zur Einziehung der in § 296 EO angeführten Papiere (indossable Papiere, sowie Papiere deren Geltendmachung sonst an den Besitz des über die Forderung errichteten Papiers gebunden ist) beantragt.