FAHRNISEXEKUTION

Damit wird die Exekution mittels Pfändung und Verkauf der beweglichen körperlichen Sachen aller Art, die sich im Gewahrsam der verpflichteten Partei befinden, und Pfändung und Überweisung zur Einziehung der in § 296 EO angeführten Papiere (indossable Papiere, sowie Papiere deren Geltendmachung sonst an den Besitz des über die Forderung errichteten Papiers gebunden ist) beantragt.