Gericht

Hier ist das zuständige Gericht anzuführen (siehe Feldgruppe 06). In der Regel handelt es sich um das Bezirksgericht am Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der beklagten Partei. Das zuständige Gericht können Sie unter Anführung der Postleitzahl unter www.justiz.gv.at > Gerichte > Gerichtssuche ermitteln. Wenn die beklagte Partei ihren Wohnsitz oder Sitz im EU-Ausland hat, können Sie die Klage beim Gericht Ihres Wohnortes (Ort des Schadenseintritts) einbringen.