Kann ich eine ELGA-Willenserklärung in Vertretung für eine andere Person, z.B. mein Kind, abgeben?

Sie können in gesetzlicher Vertretung (Obsorgeberechtigung, Vorsorgebevollmächtigung, Angehörigenvertretung, Sachwalterschaft) und in bevollmächtigter Vertretung für eine andere Person eine ELGA-Willenserklärung abgeben. Auf der ELGA-Willenserklärung finden Sie einen Hinweis, welche Dokumente im Falle einer Vertretung in Kopie beizulegen sind.

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