BMAW

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Referat VI/6a
Stubenring 1
1010 Wien

Grenzüberschreitende Dienstleistungen in Österreich - Anzeige über die Erbringung (§ 373a Abs. 4 GewO 1994)

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Meldungsart und Antragsteller

Grenzüberschreitende Dienstleistungen in Österreich - Anzeige über die Erbringung (§ 373a Abs. 4 GewO 1994) (v1.1.4)