An das
Amt für Betrugsbekämpfung
Finanzpolizei
Zentrale Koordinationsstelle
Brehmstraße 14
1110 Wien

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Meldung einer Entsendung nach Österreich

Änderungsmeldung gemäß § 19 Abs. 3 Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)

Hinweise zum Verfahren_Formular ZKO 3

Datenschutzerklärung auf www.bmf.gv.at/datenschutz oder auf Papier in allen Finanz- und Zolldienststellen

Bitte beachten Sie

  • PflichtfeldFeld muss ausgefüllt sein
  • InfoInformation und Hilfe zum Ausfüllen

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Jede Änderung einer bereits erstatteten Meldung ist unverzüglich zu melden, d.h. zeitnah am Tag der Änderung und nur in begründeten Ausnahmesituationen am nächstfolgenden Arbeitstag. Eine Änderungsmeldung „Nachmeldung“ und „Verlängerung“ ist jedenfalls zeitgerecht VOR der jeweiligen Arbeitsaufnahme zu erstatten.
Es sind keine Kombinationen der zur Auswahl stehenden Möglichkeiten möglich.
Mehrere Änderungen sind nacheinander zu erstellen.
Wählen Sie aus der folgenden Auswahl den jeweils zutreffenden Typ aus.

Beispiel: Wenn Sie Arbeitnehmer austauschen müssen, dann erstellen Sie zuerst eine Stornomeldung Arbeitnehmer nach Typ e) und danach eine Nachmeldung von Arbeitnehmern nach Typ a).

Hinweis: Eine neue Meldung ist immer dann erforderlich, wenn sich die Entsendesituation gegenüber der Erstmeldung verändert. Ausreichend dafür ist eine Veränderung in einem Punkt (z.B. Auftraggeber, Ort, Inhalt der Arbeitsleistungen, Zeitraum.

Wichtig! Jede Änderungsmeldung ist verpflichtend mit der Erstmeldung an dem Ort/bei der Person bereitzuhalten, welcher in der Erstmeldung unter Pkt. 7 angegeben ist!

Aufgrund des per 1.1.2017 in Kraft getretenen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes und der gemäß § 19 Abs. 3 Z 9 LSD-BG verpflichtenden Angabe zur Bereithaltepflicht von Melde- und Lohnunterlagen sind Nachmeldungen und Verlängerungen zu einer VOR 1.1.2017 ergangenen Entsendemeldung nicht möglich.
Anstelle einer Nachmeldung oder Verlängerung ist eine Neumeldung einzubringen.
Transaktionsnummer Pflichtfeld(er)
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Mittels einer Nachmeldung können neue Arbeitnehmer übermittelt werden. In der Nachmeldung können beliebig viele Arbeitnehmer neu gemeldet werden. Der Entsendungszeitraum des Arbeitnehmers muss innerhalb des Entsendungszeitraums der Meldung liegen.
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Bei einer Verlängerung wird der Entsendezeitraum verlängert. Eine Verlängerung ist nur im Anschluss an den ursprünglichen Entsendezeitraum möglich. Bei der Verlängerung müssen alle Arbeitnehmer angegeben werden, für die verlängert wird. Eine Verlängerung ohne Arbeitnehmer ist FinPol Online daher nicht möglich. Dabei können auch Arbeitnehmer, die nicht in der bisherigen Entsendemeldung enthalten waren, gemeldet werden.
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(nicht für Verlängerungen oder Nachmeldungen)
Mit dieser Meldung wird eine Entsendemeldung vollständig storniert.
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Mit dieser Meldung wird der Beschäftigungszeitraum von Arbeitnehmer einer Entsendemeldung geändert und zwar verkürzt.
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Mit dieser Meldung werden alle Arbeitnehmer, die angegeben sind, aus der Entsendemeldung storniert. Die Meldung kann nur bereits gemeldete Arbeitnehmer betreffen.
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Mit dieser Meldung können die Daten von bereits gemeldeten Arbeitnehmern geändert werden. Folgende Daten können geändert werden:
  • Vor- oder Familiennamen
  • Staatsangehörigkeit
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift
  • Sozialversicherungsträger
  • Sozialversicherungsnummer
  • Angaben zur Entlohnung
  • Arbeitszeit
  • Tätigkeit
  • Beginn/Eintritt in das Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber (idR in ihr Unternehmen)
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Mit dieser Meldung wird ein gemeldeter Beschäftigungsort geändert. Ein neuer Beschäftigungsort kann nicht gemeldet werden.
Es kann nur ein Ort und nicht mehrere berichtigt werden. Bei mehreren Orten, die berichtigt werden müssen, müssen daher auch mehrere Änderungsmeldungen erstellt werden.
1. Arbeitgeberin/Arbeitgeber
5. Entsendezeitraum insgesamt der Erstmeldung bzw. einer bereits erfolgten Änderungsmeldung über eine Verlängerung Ausfüllhilfe (Info - wird in neuem Fenster geöffnet)

ZKO-3-A (v3.0.2)